Gründerin hält die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit ihrer Existenzgründung in den Händen.

Tragfähigkeitsbescheinigung: Was du für den Gründungszuschuss wissen musst

Du hast deine Geschäftsidee ausgearbeitet, vielleicht schon erste Zahlen gerechnet und möchtest den Gründungszuschuss beantragen. Dann taucht meist ein Begriff auf, der zunächst formeller klingt, als er ist: die Tragfähigkeitsbescheinigung. Für den Gründungszuschuss brauchst du sie, denn § 93 SGB III verlangt den Nachweis der Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle. Sie beurteilt deinen Businessplan und deine Finanzplanung und prüft, ob dein Einkommen voraussichtlich für deinen Lebensunterhalt reicht.
Wenn du weißt, was eine fachkundige Stelle tatsächlich prüft, kannst du Businessplan und Finanzplanung gezielter vorbereiten. Du erfährst hier, wann du eine Tragfähigkeitsbescheinigung brauchst, welche Unterlagen dazugehören, wie die Prüfung abläuft und wie du eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen kannst.

Was ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung?

Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist die schriftliche Beurteilung einer fachkundigen Stelle zu deinem Gründungsvorhaben. Offiziell spricht die Bundesagentur für Arbeit von der „Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“. Für den Gründungszuschuss wird dafür der Vordruck BA GZ 04 verwendet.
Die rechtliche Grundlage steht in § 93 SGB III. Danach musst du der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit deiner Existenzgründung nachweisen. Das bedeutet: Eine fachkundige Stelle prüft, ob deine Planung wirtschaftlich nachvollziehbar ist und ob mit dem Vorhaben voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage aufgebaut werden kann.
Die Bescheinigung bewertet damit deinen aktuellen Gründungsplan. Sie ist weder ein allgemeines Qualitätssiegel noch eine Garantie dafür, dass dein Unternehmen später erfolgreich sein wird.

Wann brauchst du eine Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss?

Besonders wichtig ist die Tragfähigkeitsbescheinigung, wenn du Arbeitslosengeld beziehst und dich hauptberuflich selbstständig machen möchtest. Für den Gründungszuschuss verlangt § 93 SGB III unter anderem, dass bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen und die Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle nachgewiesen wird.
Hauptberuflich bedeutet nach den aktuellen Informationen der Bundesagentur für Arbeit, dass du mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest. Wenn du daneben weitere Tätigkeiten ausübst, dürfen diese zeitlich insgesamt nicht mehr Raum einnehmen als deine Selbstständigkeit.
Eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung allein reicht für die Förderung allerdings nicht aus. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit prüft zusätzlich deine persönlichen Voraussetzungen und entscheidet über den Antrag im Einzelfall.
Stimme den Zeitpunkt deiner Gründung und den Antrag früh mit deiner Vermittlungsfachkraft ab. Für den Gründungszuschuss muss die hauptberufliche Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit beenden; die erforderlichen Unterlagen sollten deshalb rechtzeitig vorbereitet sein.

Ist die Tragfähigkeitsprüfung auch bei anderen Förderungen relevant?

Beim Einstiegsgeld des Jobcenters gelten andere Regeln als beim Gründungszuschuss. Die Bundesagentur für Arbeit zum Einstiegsgeld für Selbstständigkeit weist darauf hin, dass eine Stellungnahme Dritter zur Tragfähigkeit des Unternehmens erforderlich sein kann.
Auch bei den Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES) kann die Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Geschäftsmodells durch eine fachkundige Stelle verlangt werden. Das Verfahren und die verwendeten Formulare unterscheiden sich jedoch vom Gründungszuschuss.
Bei Bankfinanzierungen oder anderen Förderprogrammen kann ebenfalls eine Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit verlangt werden. Dort gelten jeweils eigene Anforderungen. Deshalb lohnt es sich, vorher genau zu klären, welche Stellungnahme oder welches Formular die zuständige Stelle benötigt.

Wer darf eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen?

Als fachkundige Stellen nennt § 93 SGB III insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Die Bundesagentur für Arbeit nennt außerdem zum Beispiel Steuerberatungen, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberatungen und Einrichtungen der Existenzgründungsberatung.
Welche Stelle zu deinem Vorhaben passt, hängt von deiner Tätigkeit und teilweise auch von regionalen Zuständigkeiten ab. Eine IHK prüft beispielsweise nicht automatisch jedes freiberufliche oder handwerkliche Gründungsvorhaben. Kläre deshalb vorab, ob die Stelle dein Geschäftsmodell beurteilen kann, welche Unterlagen sie verlangt und wie ihr Ablauf aussieht.
Auch die Andrea Ruisinger Akademie kann als fachkundige Stelle Tragfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Die Prüfung wird persönlich, flexibel und individuell durchgeführt, sodass du sie bundesweit nutzen kannst.

Was prüft die fachkundige Stelle?

Der Vordruck BA GZ 04 der Bundesagentur für Arbeit zeigt sehr konkret, welche Punkte in die Beurteilung einfließen. Die fachkundige Stelle schaut unter anderem auf folgende Fragen:

  • Bringst du die fachlichen und branchenspezifischen Voraussetzungen mit?
  • Sind kaufmännische und unternehmerische Kenntnisse vorhanden?
  • Liegen erforderliche Zulassungen oder Eintragungen vor?
  • Ist dein Vorhaben auch in absehbarer Zeit konkurrenzfähig?
  • Sind die erwarteten Umsätze realistisch?
  • Ist das erwartete Betriebsergebnis vor Steuern realistisch?
  • Ist der geplante Kapitalbedarf nachvollziehbar?
  • Kann das erwartete Einkommen voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten?


Am Ende steht die zusammenfassende Einschätzung, ob der Aufbau einer tragfähigen Existenz insgesamt realisierbar erscheint. Deshalb sollte dein Businessplan nicht nur deine Idee beschreiben. Die Zahlen müssen zeigen, wie aus deinem Angebot tatsächlich Umsatz und Einkommen entstehen können.

Welche Unterlagen brauchst du für die Tragfähigkeitsbescheinigung?

Die Bundesagentur für Arbeit nennt für die fachkundige Stellungnahme vor allem diese Unterlagen:

  • Businessplan mit Beschreibung deines Gründungsvorhabens
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Lebenslauf
  • Nachweise über fachliche und unternehmerische Qualifikationen
  • gegebenenfalls eine Begründung, wenn du bereits früher eine selbstständige Tätigkeit beendet hast


Je nach Geschäftsmodell und fachkundiger Stelle können weitere Unterlagen sinnvoll oder erforderlich sein, zum Beispiel eine Liquiditätsplanung, Nachweise über Zulassungen, Verträge oder Informationen zu privaten Lebenshaltungskosten. Frag deshalb vorab nach, welche Unterlagen für deine konkrete Prüfung gebraucht werden.

Was ist der Unterschied zwischen Businessplan, Finanzplan und Tragfähigkeitsbescheinigung?

Der Businessplan beschreibt dein gesamtes Gründungsvorhaben. Darin erklärst du unter anderem deine Geschäftsidee, dein Angebot, deine Zielgruppe, den Markt, den Wettbewerb und wie du Kundinnen oder Kunden erreichen möchtest.
Der Finanzplan bildet die wirtschaftliche Seite deiner Gründung ab. Er zeigt zum Beispiel, mit welchen Umsätzen du rechnest, welche Kosten entstehen, wie hoch dein Kapitalbedarf ist und wie sich dein Unternehmen voraussichtlich entwickeln kann.
Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist anschließend die fachliche Beurteilung dieser Planung. Eine fachkundige Stelle prüft, ob Businessplan und Finanzplan zusammen ein wirtschaftlich nachvollziehbares Gründungsvorhaben ergeben.
Im Gründungscoaching für Frauen kannst du Businessplan und Finanzplanung Schritt für Schritt erarbeiten und prüfen. Gerade bei den Zahlen lohnt es sich, Annahmen nachvollziehbar herzuleiten: Wie viele Kundinnen oder Kunden brauchst du pro Monat? Wie hoch sind deine laufenden Kosten? Welche Zeiten kannst du tatsächlich abrechnen? Und welche Rücklagen brauchst du für Steuern, Versicherungen oder schwächere Monate?

Was kostet eine Tragfähigkeitsbescheinigung und wie lange dauert die Prüfung?

Die Kosten und Bearbeitungszeiten sind nicht bundesweit einheitlich. Sie hängen von der fachkundigen Stelle und vom Umfang der Prüfung ab.
Bei der Andrea Ruisinger Akademie kostet die Tragfähigkeitsprüfung inklusive fachkundiger Stellungnahme 250,00 Euro zzgl. MwSt. Im Preis enthalten sind die Prüfung deiner Unterlagen, ein 60-minütiger persönlicher Videocall sowie Feedback und konkrete Tipps.
Zunächst schauen wir, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Anschließend betrachten wir dein gesamtes Gründungsvorhaben: deine Geschäftsidee und dein Angebot, Zielgruppe und Markt, deine Umsatzplanung sowie Kosten, Kapitalbedarf und Finanzierung. Auch deine fachlichen und unternehmerischen Voraussetzungen fließen in die Beurteilung ein.
Im Videocall klären wir offene Fragen und geben dir Hinweise, wenn einzelne Punkte noch ergänzt oder nachvollziehbarer dargestellt werden sollten. Dabei geht es darum, ob deine geplante Selbstständigkeit wirtschaftlich realistisch und nachvollziehbar geplant ist und voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten kann.
Liegen deine Unterlagen vollständig und prüffähig vor, kann die Tragfähigkeitsprüfung in der Regel innerhalb eines Werktags abgeschlossen werden. Bei positiver Prüfung erhältst du anschließend deine Tragfähigkeitsbescheinigung. Das kann besonders hilfreich sein, wenn du sie kurzfristig für deinen Antrag bei der Agentur für Arbeit benötigst.

Was passiert, wenn die Tragfähigkeit noch nicht bestätigt werden kann?

Eine fachkundige Stelle kann die Tragfähigkeit nur bestätigen, wenn die vorgelegten Unterlagen und die wirtschaftliche Planung dies hergeben. Fehlen wichtige Angaben oder sind Umsätze, Kosten oder Kapitalbedarf nicht plausibel, kann eine positive Stellungnahme zunächst ausbleiben.
Das kann ein hilfreicher Hinweis sein, den Businessplan noch einmal gezielt zu überarbeiten. Vielleicht braucht die Umsatzplanung eine bessere Herleitung, bestimmte Kosten fehlen oder die Kundengewinnung ist noch zu allgemein beschrieben. Sinnvoll ist dann, genau zu klären, welche Punkte ergänzt oder nachvollziehbarer dargestellt werden müssen.

Mein Impuls für dich

Bevor du deine Unterlagen an eine fachkundige Stelle schickst, geh deinen Businessplan einmal aus der Perspektive einer außenstehenden Person durch. Diese Fragen helfen dir dabei:

  • Kann ich in zwei bis drei Sätzen erklären, womit mein Unternehmen Geld verdient?
  • Wie habe ich meine erwarteten Umsätze hergeleitet und welche Annahmen kann ich belegen?
  • Sind alle betrieblichen und privaten Kosten in meiner Planung berücksichtigt?
  • Welche fachlichen Erfahrungen und Qualifikationen unterstützen mein Vorhaben?
  • Was würde ich an meiner Planung ändern, wenn die ersten Monate langsamer anlaufen als erwartet?


Wenn du diese Fragen klar beantworten kannst, ist das eine gute Grundlage für die Tragfähigkeitsprüfung und für dein eigenes Gespräch über die Gründung.

Fazit: Die Tragfähigkeitsbescheinigung gehört früh in deine Gründungsplanung

Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist für den Gründungszuschuss ein vorgeschriebener Nachweis. Eine fachkundige Stelle prüft, ob dein Gründungsvorhaben wirtschaftlich nachvollziehbar aufgebaut ist und ob deine Planung eine ausreichende Lebensgrundlage erwarten lässt.
Für dich kann diese Prüfung gleichzeitig ein guter Realitätscheck sein. Wenn Angebot, Zielgruppe, Umsatzannahmen, Kosten und Finanzierung nachvollziehbar zusammenpassen, hast du nicht nur eine wichtige Voraussetzung für den Gründungszuschuss erfüllt. Du startest auch mit einer klareren wirtschaftlichen Grundlage in die Selbstständigkeit.

Zum Schluss ein Zitat:

„Eine Tragfähigkeitsbescheinigung zeigt, ob aus einer guten Idee auch ein wirtschaftlich nachvollziehbares Gründungsvorhaben geworden ist. Deshalb lohnt es sich, Businessplan und Zahlen früh realistisch zu planen.“
Andrea Ruisinger – Coach für Karriere, berufliche Neuorientierung, Wiedereinstieg & Existenzgründung, Gründerin der Andrea Ruisinger Akademie

Das Wichtigste zur Tragfähigkeitsbescheinigung – kurz zusammengefasst

Dieser Artikel zeigt, wann du eine Tragfähigkeitsbescheinigung brauchst, was die fachkundige Stelle prüft und wie du deine Unterlagen für den Gründungszuschuss vorbereitest.

  • Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist die fachkundige Stellungnahme dazu, ob dein Gründungsvorhaben wirtschaftlich nachvollziehbar und tragfähig ist.
  • Für den Gründungszuschuss ist der Nachweis nach § 93 SGB III vorgeschrieben.
  • Bei Aufnahme der Selbstständigkeit müssen grundsätzlich noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.
  • Geprüft werden unter anderem Geschäftsidee und Angebot, Zielgruppe und Markt, fachliche und unternehmerische Eignung sowie Umsatzplanung, Kosten, Kapitalbedarf und Finanzierung.
  • Zu den zentralen Unterlagen gehören Businessplan, Finanzplanung, Lebenslauf und Qualifikationsnachweise.
  • Eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung ist eine wichtige Voraussetzung, aber keine automatische Zusage für den Gründungszuschuss.
  • Bei der Andrea Ruisinger Akademie erfolgt die Tragfähigkeitsprüfung online mit einem 60-minütigen Videocall, Feedback und konkreten Hinweisen. Die Prüfung inklusive fachkundiger Stellungnahme kostet 250,00 Euro zzgl. MwSt.
  • Liegen alle Unterlagen vollständig und prüffähig vor, kann die Tragfähigkeitsprüfung in der Regel innerhalb eines Werktages abgeschlossen werden.

Hinweis: Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben der Agentur für Arbeit (Stand: September 2026) können sich ändern. Bitte informiere dich vor deinem Antrag immer auch direkt bei deiner zuständigen Vermittlungsfachkraft über die aktuellsten Voraussetzungen.

Unterstützung durch die Andrea Ruisinger Akademie

Wenn du deine Gründung vorbereitest, kannst du bei der Andrea Ruisinger Akademie sowohl Unterstützung im Gründungscoaching erhalten als auch die fachkundige Tragfähigkeitsprüfung durchführen lassen. Die Prüfung findet persönlich, flexibel und individuell online per Videokonferenz statt. Vorab reichst du die erforderlichen Unterlagen ein und erläuterst anschließend dein Geschäftsmodell im persönlichen Gespräch.
Im Blog der Andrea Ruisinger Akademie findest du weitere Beiträge rund um Themen wie Quereinstieg, Karriere und persönliche Entwicklung. Mehr zum Thema Existenzgründung findest du auch in unserem Beitrag „Existenzgründung: Leitfaden & Checkliste für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit“.

Die Andrea Ruisinger Akademie ist ein AZAV-zugelassener Bildungsträger und als zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung anerkannt.
Im Rahmen eines AVGS Coachings können deine berufliche Neuorientierung, dein Wiedereinstieg in den Job, eine Existenzgründung oder ein Bewerbungscoaching unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann direkt bei uns eingelöst werden.

Andrea Ruisinger

Über die Autorin: Andrea Ruisinger

Andrea Ruisinger ist ehemalige Personalleiterin, zertifizierter Coach und Gründerin der Andrea Ruisinger Akademie. In ihrem 1:1-Gründungscoaching begleitet sie Frauen bei der Entwicklung ihres Geschäftsmodells, bei Businessplan und Finanzplanung sowie bei der Vorbereitung auf Förderanträge. Als fachkundige Stelle kann die Andrea Ruisinger Akademie Tragfähigkeitsbescheinigungen für Gründungsvorhaben ausstellen.

FAQ: Häufige Fragen zur Tragfähigkeitsbescheinigung

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