Wie gründest du neben deinem Job und behältst dabei Einkommen und Versicherungsschutz?
Du möchtest dich nebenberuflich selbstständig machen. Die Idee steht, vielleicht gibt es schon erste Interessenten. Trotzdem meldet sich immer wieder dieselbe Frage: Darf ich das überhaupt neben meinem Job?
Ja, du darfst neben deiner Anstellung gründen und für viele Frauen ist das der ruhigste Weg in die Selbstständigkeit. Kläre vorher, wer bei deiner Gründung mitredet, denn jede Stelle hat eigene Regeln. Dein Arbeitgeber schaut zum Beispiel in deinen Arbeitsvertrag und das Finanzamt auf deinen Gewinn. Die Krankenkasse prüft deine Arbeitszeit und dein Einkommen, die Rentenversicherung die Art deiner Tätigkeit. Welche Stellen für dich wichtig sind, zeigt dir die Übersicht weiter unten.
Du erfährst hier, welche Fragen du vor dem Start beantworten und klären solltest und woran du merkst, ob und wann sich der Schritt in die volle Selbstständigkeit für dich lohnt.
Inhaltsverzeichnis
- Was heißt es, nebenberuflich selbstständig zu sein?
- Muss ich meinen Arbeitgeber fragen?
- Wo melde ich mich an und wann zahle ich Steuern?
- Was passiert mit meiner Kranken- und Rentenversicherung?
- Was gilt in Elternzeit, mit Elterngeld oder Arbeitslosengeld?
- Wie viel Zeit brauchst du und wann lohnt sich der Wechsel?
- Mein Impuls für dich
- Fazit: Gut vorbereitet nebenberuflich gründen
- Unterstützung durch die Andrea Ruisinger Akademie
Was heißt es, nebenberuflich selbstständig zu sein?
Eine einheitliche gesetzliche Definition gibt es nicht. Vereinfacht bist du nebenberuflich selbstständig, wenn deine Anstellung nach Zeit und Einkommen im Vordergrund bleibt. Wo die Grenze liegt, hängt davon ab, wer fragt. Gewerbeamt und Finanzamt machen zum Beispiel keinen Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflich. Für sie bist du selbstständig, mit allen Pflichten.
Gründen im Nebenerwerb ist inzwischen der häufigste Weg in die Selbstständigkeit. Laut KfW-Gründungsmonitor 2026 starteten 2025 rund 483.000 Menschen im Nebenerwerb, das sind 70 Prozent aller Gründungen. Der Frauenanteil lag dort bei 38 Prozent, bei Gründungen in Vollzeit nur bei 27 Prozent.
Diese Übersicht zeigt dir, wer worauf schaut:
| Stelle | Was sie prüft |
| Arbeitgeber | ob dein Arbeitsvertrag eine Anzeige oder Zustimmung verlangt und ob du ihm Konkurrenz machst |
| Gewerbeamt und Finanzamt | ob du ein Gewerbe oder einen freien Beruf ausübst und welche Steuern anfallen |
| Krankenkasse | ob die Selbstständigkeit deine Anstellung nach Zeit und Einkommen übersteigt |
| Rentenversicherung | ob deine Tätigkeit zu den Berufen mit Versicherungspflicht gehört, etwa Coaching oder Training |
| Arbeitsagentur | ob du mit Arbeitslosengeld unter 15 Wochenstunden bleibst |
| Elterngeldstelle | wie viel du vor und nach der Geburt verdienst und ob du höchstens 32 Wochenstunden arbeitest |
Je nach Lebenslage sind für dich andere Stellen wichtig. In den folgenden Abschnitten erfährst du, was die einzelnen Stellen von dir wissen wollen.
Muss ich meinen Arbeitgeber fragen?
Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Viele Verträge regeln, dass du eine bezahlte Nebentätigkeit anzeigen oder vorher genehmigen lassen musst. Steht dazu nichts darin, darfst du grundsätzlich nebenher selbstständig arbeiten. Grenzen gibt es trotzdem: Deine Arbeit im Job darf nicht darunter leiden und du darfst deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Im öffentlichen Dienst gelten eigene, strengere Regeln.
Personalabteilungen achten bei einer Nebentätigkeit vor allem darauf, ob die Arbeit im Job verlässlich erledigt bleibt und ob ein Interessenkonflikt entsteht. Sprich beides von dir aus an und lass dir die Zustimmung schriftlich geben. Das schafft Klarheit für beide Seiten.
Naheliegend ist auch die Idee, für den eigenen Arbeitgeber zusätzlich selbstständig zu arbeiten. Das geht nur, wenn sich die Aufgaben klar von deiner Stelle trennen lassen. Ähneln sie deiner Arbeit, wertet die Deutsche Rentenversicherung sie meist als Teil der Anstellung. Dann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor, also eine Selbstständigkeit, die rechtlich eine Anstellung ist. Dein Arbeitgeber müsste in diesem Fall Sozialversicherungsbeiträge bis zu vier Jahre rückwirkend nachzahlen.
Wo melde ich mich an und wann zahle ich Steuern?
Ein verbreiteter Irrtum: Für den Nebenerwerb gelten weniger Regeln. Die Pflichten sind aber dieselben wie bei einer Gründung in Vollzeit. Für die Anmeldung kommt es darauf an, ob du ein Gewerbe betreibst (zum Beispiel einen Onlineshop, einen Büroservice oder ein Nagelstudio) oder einen freien Beruf ausübst (zum Beispiel als Texterin, Übersetzerin oder Dozentin). Ein Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt deiner Stadt an. Das Amt informiert Finanzamt und Industrie- und Handelskammer. Freie Berufe beruhen vor allem auf Fachwissen oder kreativer Arbeit. Sie meldest du direkt beim Finanzamt an. Ob deine Tätigkeit dazugehört, entscheidet am Ende das Finanzamt. In beiden Fällen füllst du über ELSTER, das Onlineportal der Finanzverwaltung, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus oder lässt ihn von einer Steuerberatung ausfüllen.
Was viele übersehen: Innerhalb einer Woche musst du dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden, der gesetzlichen Unfallversicherung für Betriebe. Meldest du ein Gewerbe an, informiert das Gewerbeamt in der Regel die Berufsgenossenschaft. Hörst du nach einigen Wochen nichts, melde dich selbst. Für einen freien Beruf meldest du dich direkt bei der Berufsgenossenschaft. Ob du dort auch persönlich versichert bist, hängt von deiner Branche ab. Hast du die Frist verpasst, hol die Meldung so bald wie möglich nach.
Wann Steuern anfallen: Deinen Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben, rechnet das Finanzamt zu deinem Gehalt dazu. Liegen deine Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr, musst du eine Steuererklärung abgeben (Stand: Oktober 2026). Umsatzsteuer musst du in der Regel nicht berechnen, solange du als Kleinunternehmerin giltst. Dafür darf dein Umsatz, also alle Einnahmen ohne Abzug der Kosten, höchstens 25.000 Euro im Jahr betragen (Stand: Oktober 2026). Liegst du darüber, wirst du umsatzsteuerpflichtig. Ab wann das gilt, hängt davon ab, ob du dich im Gründungsjahr befindest. Das klärst du am besten mit einer Steuerberatung. Weitere Hinweise zur Vorbereitung deiner Gründung findest du in unserer Checkliste zur Existenzgründung.
Rechtsform und Planung: Die meisten starten im Nebenerwerb als Einzelunternehmerin. Dafür brauchst du kein Startkapital und keinen Notar, mit der Anmeldung bist du es automatisch. Einen ausführlichen Businessplan verlangt niemand, solange du keinen Kredit oder Zuschuss beantragst. Ein einfacher Plan hilft dir trotzdem: Was bietest du an, für wen, zu welchem Preis, welche Kosten fallen an und wie viele Stunden pro Woche hast du dafür? Ein solcher Plan zeigt auch dem Finanzamt, dass du mit deiner Selbstständigkeit Gewinn erzielen willst. Das ist wichtig, falls die ersten Jahre Verluste bringen.
Was passiert mit meiner Kranken- und Rentenversicherung?
Solange deine Anstellung im Vordergrund steht, bleibst du über den Job krankenversichert. Für die Selbstständigkeit fallen dann in der Regel keine zusätzlichen Beiträge an. Sag deiner Krankenkasse trotzdem Bescheid, denn sie entscheidet im Einzelfall, ob deine Selbstständigkeit noch nebenberuflich ist. Sie schaut dabei auf Arbeitszeit und Einkommen. Wächst die Selbstständigkeit über die Anstellung hinaus, zahlst du eigene Beiträge als hauptberuflich Selbstständige.
Gut zu wissen, wenn du coachst, trainierst oder unterrichtest
Die meisten Selbstständigen sind nicht rentenversicherungspflichtig. Für Lehrende gilt eine Ausnahme und die Deutsche Rentenversicherung zählt auch Coaching und Training dazu, wenn du dabei Wissen vermittelst. Du musst die Tätigkeit innerhalb von drei Monaten bei der Rentenversicherung melden. Beiträge zahlst du erst, wenn dein monatlicher Gewinn daraus über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, also derselben Grenze wie beim Minijob. Ob deine Tätigkeit dazugehört, entscheidet die Rentenversicherung im Einzelfall.
Rentenversicherungspflichtig kannst du auch werden, wenn fast alle deine Einnahmen aus der Selbstständigkeit von einem einzigen Auftraggeber stammen. Achte deshalb darauf, für mehrere Kunden zu arbeiten.
Was gilt in Elternzeit, mit Elterngeld oder Arbeitslosengeld?
In der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, auch selbstständig. Gemeint ist der Durchschnitt im Monat. Eine Woche mit mehr Stunden ist also kein Problem, solange der Monat im Schnitt passt. Dafür brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Beschreib ihm kurz, was du vorhast.
Auch beim Elterngeld spielt deine Gründung eine Rolle, weil Einkünfte aus Selbstständigkeit anders berechnet werden als dein Gehalt. Planst du ein Kind, frag deshalb vor deiner Gründung bei der Elterngeldstelle nach. Das Familienportal erklärt die Regeln ausführlich.
Beziehst du Arbeitslosengeld, darfst du nebenbei selbstständig arbeiten, solange du unter 15 Stunden pro Woche bleibst. Was du dabei verdienst, wird teilweise angerechnet. Melde die Tätigkeit vorher bei der Agentur für Arbeit, das Merkblatt Nebeneinkommen erklärt die Details. Für das Grundsicherungsgeld, das früher Bürgergeld hieß, gelten eigene Regeln, hier ist das Jobcenter zuständig. Wer aus dem Arbeitslosengeld hauptberuflich gründet, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss erhalten.
Wie viel Zeit brauchst du und wann lohnt sich der Wechsel?
Eine Gründung neben dem Job braucht feste Zeitfenster, etwa zwei Abende pro Woche oder einen halben Samstag. Ob der Nebenerwerb zu deiner Idee passt, hängt deshalb vor allem davon ab, wann deine Kunden dich brauchen. Gut klappt es, wenn du deine Arbeit in diese Zeitfenster legen kannst, etwa abends, am Wochenende oder online. Schwieriger wird es, wenn Kunden dich tagsüber erreichen wollen, ein Laden feste Öffnungszeiten braucht oder dein Job dich schon stark beansprucht. Das Existenzgründungsportal des Bundes rät deshalb, vorher genau zu prüfen, ob sich eine Geschäftsidee nebenbei aufbauen lässt.
Der Aufbau dauert neben dem Job länger als bei einer Gründung in Vollzeit. Für viele Frauen ist genau das der Vorteil. Eine Frau aus meinem Coaching hat bewusst neben ihrer Teilzeitstelle gegründet. Sie wusste, dass sie etwas zu bieten hat. Die Anstellung gibt ihr Versicherungsschutz und ein festes Grundeinkommen. Wenn es noch ein Jahr dauert, bis regelmäßig Aufträge kommen, kann sie damit gut leben.
In meinen Coachings begegnen mir auch Frauen, die den umgekehrten Weg gehen. Eine Kundin hatte sich hauptberuflich selbstständig gemacht. Mit der Zeit wurde ihr der Druck zu groß, jeden Monat genug für Versicherungen und Lebensunterhalt zu verdienen. Jetzt sucht sie wieder eine Anstellung und führt ihre Selbstständigkeit daneben weiter, mit mehr Ruhe bei der Auswahl ihrer Aufträge. Über die Stelle wäre sie dann wieder krankenversichert. Das klappt aber nur, wenn die Anstellung mehr Zeit und Einkommen ausmacht als die Selbstständigkeit. Sonst zahlt sie ihre Krankenkasse weiter selbst.
Andere wechseln in Etappen. Sie reduzieren ihre Stelle zum Beispiel auf drei Tage und arbeiten zwei Tage selbstständig. So wächst die Gründung, während ein Teil des Einkommens fest bleibt.
Gute Voraussetzungen für den Start sind:
- Klare Idee: Du weißt, was du anbietest und für wen.
- Feste Zeitfenster: Du hast in deiner Woche Stunden, die du verlässlich für deine Gründung nutzen kannst.
- Ausdauer: Du bist bereit, dir für den Aufbau Zeit zu geben, auch wenn die ersten Aufträge auf sich warten lassen.
- Kleine Rücklage: Du hast Geld für die ersten Ausgaben und mögliche Steuernachzahlungen zur Seite gelegt.
- Klare Kosten: Du weißt, was dich Ausstattung, Werbung und Versicherungen kosten.
Ist dein Nebenerwerb gut gestartet, kannst du später überlegen, ob du ihn ausbauen möchtest. Das kann heißen, deine Anstellung zu reduzieren oder ganz in die Selbstständigkeit zu wechseln. Gute Zeichen dafür sind regelmäßige Aufträge über mehrere Monate und Anfragen, die du ablehnen musst, weil dir neben dem Job die Stunden fehlen. Gefällt dir die Verbindung aus Job und Selbstständigkeit, ist sie auch auf Dauer ein guter Weg.
Mein Impuls für dich
Bevor du die ersten Formulare ausfüllst, nimm dir eine ruhige halbe Stunde für diese Fragen. Schreib deine Antworten auf. Sie zeigen dir, ob und wie eine Gründung im Nebenerwerb zu dir passt.
- Angenommen, mein Nebenerwerb läuft in einem Jahr gut: Woran merke ich das als Erstes?
- Was würde ich tun, wenn ich keine Angst vor Fehlern hätte?
- Wer in meinem Umfeld wäre am wenigsten überrascht, wenn ich gründe, und was weiß diese Person über mich?
- Auf einer Skala von 1 bis 10: Wie bereit fühle ich mich für den Start und was bräuchte es für einen Punkt mehr?
- Welche Aufgaben rund um die Gründung traue ich mir zu und wo hole ich mir Unterstützung?
Lies deine Antworten nach ein paar Tagen noch einmal. Oft siehst du dann klarer, welcher Schritt als Nächstes für dich dran ist.
Fazit: Gut vorbereitet nebenberuflich gründen
Nebenberuflich selbstständig zu sein gibt dir Zeit, deine Idee auszuprobieren, während dein Job Einkommen und Versicherungsschutz bietet. Damit das klappt, klärst du vorab deinen Arbeitsvertrag, meldest dich richtig an und behältst die Grenzen von Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitsagentur und Elterngeldstelle im Blick. Die meisten Fragen lassen sich mit einem Anruf oder einem Blick in deine Unterlagen beantworten. Dein nächster Schritt: Nimm deinen Arbeitsvertrag zur Hand, lies die Regel zu Nebentätigkeiten und markiere in der Übersicht oben die Stellen, die für dich wichtig sind.
Zum Schluss ein Zitat:
„Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst, hast du einen Vorteil: Deine Anstellung gibt dir Raum, deine Idee in Ruhe auszuprobieren und selbst zu entscheiden, wie groß deine Selbstständigkeit werden soll.“
Andrea Ruisinger – Coach für Karriere, berufliche Neuorientierung, Wiedereinstieg & Existenzgründung, Gründerin der Andrea Ruisinger Akademie
Das Wichtigste zur nebenberuflichen Selbstständigkeit – kurz zusammengefasst
Dieser Artikel zeigt, was du vor einer Gründung neben dem Job klären solltest: Arbeitgeber, Anmeldung, Steuern, Versicherungen, Elternzeit und Arbeitslosengeld sowie den Weg in die volle Selbstständigkeit.
- Neben einer Anstellung darfst du grundsätzlich gründen, dein Arbeitsvertrag kann aber eine Anzeige oder Zustimmung verlangen.
- Für den eigenen Arbeitgeber selbstständig zu arbeiten, geht nur bei klar getrennten Aufgaben.
- Ein Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt an, freie Berufe beim Finanzamt.
- Bei der Berufsgenossenschaft musst du innerhalb einer Woche gemeldet sein, mit einem freien Beruf meldest du dich selbst.
- Mit Nebeneinkünften musst du in der Regel eine Steuererklärung abgeben.
- Solange die Anstellung überwiegt, zahlst du in der Regel keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge.
- Wer selbstständig coacht, trainiert oder unterrichtet und dabei Wissen vermittelt, kann rentenversicherungspflichtig sein.
- In der Elternzeit brauchst du für eine Selbstständigkeit die Zustimmung deines Arbeitgebers, beim Elterngeld fragst du vorher die Elterngeldstelle.
- Mit Arbeitslosengeld darfst du nur wenige Stunden pro Woche selbstständig arbeiten.
- Gute Voraussetzungen für den Start sind eine klare Idee, feste Zeitfenster und eine kleine Rücklage.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt dir einen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Regeln können sich ändern (Stand: Oktober 2026). Für deine persönliche Situation fragst du am besten beim Finanzamt, bei deiner Krankenkasse, der Deutschen Rentenversicherung oder einer Steuerberatung nach.
Unterstützung durch die Andrea Ruisinger Akademie
Neben dem Job zu gründen fällt leichter, wenn du einen Plan hast, der zu deinem Alltag passt. Genau dabei begleiten wir dich im Gründungscoaching für Frauen. Gemeinsam prüfen wir, ob deine Idee zu dir passt, für wen dein Angebot gedacht ist und wie viel Zeit du neben deiner Stelle realistisch dafür hast. Wir bereiten mit dir die konkreten Schritte vor, vom Gespräch mit deinem Arbeitgeber über die Anmeldung bis zu deinen ersten Kunden. Dazu gehören auch deine Preise, deine Kosten und ein einfacher Plan für den Start. Steht ein wichtiger Termin kurz bevor, etwa das Gespräch über deine Nebentätigkeit, unterstützt dich unser SOS-Coaching mit einer gezielten Vorbereitung. Weitere Hinweise zur Vorbereitung findest du außerdem in unserer Checkliste zur Existenzgründung.
Die Andrea Ruisinger Akademie ist zertifizierter Partner der Agentur für Arbeit und als zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung anerkannt.
Im Rahmen eines AVGS-Coachings können deine berufliche Neuorientierung, dein Wiedereinstieg in den Job, eine Existenzgründung oder ein Bewerbungscoaching unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden. Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann direkt bei uns eingelöst werden.
Du möchtest deinen Weg nicht allein planen? Dann vereinbare ein kostenloses Kennenlerngespräch.
Über die Autorin: Andrea Ruisinger
Andrea Ruisinger ist ehemalige Personalleiterin, zertifizierter Coach und Gründerin der Andrea Ruisinger Akademie. Seit vielen Jahren begleitet sie Frauen erfolgreich bei der beruflichen Neuorientierung, dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit und bei Karriereschritten. Außerdem steht sie Frauen beim Schritt in die Selbstständigkeit zur Seite. Weil sie die Personal-Seite genau kennt, weiß sie, worauf es bei einer Gründung neben dem Job wirklich ankommt. Ihr Ziel: Frauen dabei zu unterstützen, zu erkennen, was in ihnen steckt, schwierige Situationen sicher zu meistern und berufliche Wege zu finden, die wirklich zur aktuellen Lebensphase passen.
FAQ: Häufige Fragen zur nebenberuflichen Gründung
Ich arbeite Vollzeit. Wie viele Stunden darf ich nebenberuflich selbstständig arbeiten? +
Eine feste Stundengrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, dass deine Anstellung nach Zeit und Einkommen im Vordergrund bleibt und deine Arbeit dort nicht leidet. Die Krankenkasse prüft im Einzelfall, ob deine Selbstständigkeit noch nebenberuflich ist. Beziehst du Arbeitslosengeld, liegt die Grenze bei unter 15 Stunden pro Woche, in der Elternzeit bei 32 Stunden.
Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich nur wenig verdiene? +
Ja, wenn deine Tätigkeit gewerblich ist. Eine Mindesthöhe der Einnahmen gibt es dafür nicht. Übst du einen freien Beruf aus, meldest du dich stattdessen beim Finanzamt an. Ob eine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist, entscheidet das Finanzamt.
Was passiert, wenn ich in den ersten Jahren keinen Gewinn mache? +
Anfangsverluste werden in der Regel steuerlich anerkannt. Die Gerichte gestehen neuen Betrieben meist eine Anlaufphase von etwa fünf Jahren zu. Bleiben die Verluste danach bestehen und änderst du nichts an deinem Angebot, kann das Finanzamt die Tätigkeit als Hobby einstufen. Halte deshalb fest, wie du Kunden gewinnen willst, und passe deine Pläne an, wenn es nicht läuft.
Kann ich neben meiner Anstellung auch selbstständig für meinen Arbeitgeber arbeiten? +
Nur, wenn sich die Aufgaben klar von deiner Stelle trennen lassen. Ähnelt die selbstständige Arbeit deiner Stelle, wertet die Deutsche Rentenversicherung sie meist als Teil der Anstellung und dein Arbeitgeber müsste Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Achte außerdem darauf, dass deine Selbstständigkeit nicht nur von einem einzigen Auftraggeber lebt, denn das kann eine Rentenversicherungspflicht auslösen. Bist du unsicher, kann die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung deinen Status verbindlich prüfen.
Bekomme ich als Nebenerwerbsgründerin eine Förderung? +
Zuschüsse gibt es in der Regel nicht. Der Gründungszuschuss ist für hauptberufliche Gründungen aus der Arbeitslosigkeit gedacht. Für Gründungen im Nebenerwerb gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen zinsgünstigen Kredit der KfW, den du über deine Hausbank beantragst. Viele Gründungen im Nebenerwerb kommen allerdings ohne Kredit aus, weil das Gehalt den Lebensunterhalt deckt.
Brauche ich für meine nebenberufliche Selbstständigkeit ein eigenes Geschäftskonto? +
Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. Ein eigenes Konto erleichtert dir aber die Buchhaltung und die Steuererklärung, weil du private und geschäftliche Zahlungen sauber trennst. Manche Banken erlauben außerdem keine geschäftliche Nutzung von Privatkonten.
Kann ich das Gründungscoaching auch online machen? +
Ja. Die Andrea Ruisinger Akademie begleitet dich deutschlandweit online, egal ob du in München, Stuttgart, Berlin, Hamburg, Frankfurt oder einer kleineren Stadt lebst. Die Termine passen wir so an, dass sie sich mit deinem Job vereinbaren lassen.